Patienten setzen ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für deren Wohl. Selbst mit langjähriger Berufserfahrung ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Missgeschick passieren kann. Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Eine Berufshaftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.
Wissenswertes
Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen ein absolutes Muss.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Die Höhe der Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung sollte sich immer nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers richten. Durch die direkte Tätigkeit am Menschen sollte sie nicht unter 3 Mio. Euro gewählt werden.
Neben der Berufshaftpflicht sollte das passende Gegenstück in keinem Gesundheitsberuf fehlen: Eine spezielle Heilwesen-Rechtsschutzversicherung. Dieser wertvolle Schutz rundet Ihre Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten ab und stärkt Ihnen in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken. Hier sollte an alle wichtigen Bausteine gedacht werden. Bedingt durch die nahe Tätigkeit am Menschen sehen sich Angehörige Ihres Berufsstands immer häufiger auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert (Spezial-Straf-Rechtsschutz). Der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn es bei einem der vielen Verträge, die für den Betrieb einer eigenen Praxis nötig sind, zu Streitigkeiten kommt.
Sollten Sie aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr im Stande sein, Ihren Beruf in gewohnter Weise auszuüben, ist Ihre Existenz gefährdet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt hier den Königsweg der Vorsorge dar. Damit können Sie eine bestimmte monatliche Rentenhöhe für einen bestimmten Zeitraum absichern. Die Rente sollte zu Ihrem bisherigen Einkommen passen, das Endalter möglichst einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Für entsprechende Altersvorsorge sollten Sie ohnehin sorgen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass die sogenannte Infektionsklausel im Bedingungswerk enthalten ist. Grundsätzlich erfolgt die Leistung aus solch einem Vertrag erst dann, wenn z. B. eine Krankheit die Arbeit nicht mehr möglich macht. Ihrem Berufsstand kann aber bereits dann ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, wenn lediglich die Infektion mit einer Krankheit festgestellt wird. Nur mit enthaltender Infektionsklausel leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bereits dann.