Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potenti- eller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand kön- nen je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich da- her. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.
Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.
Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter wäh- rend der Messe und während des Hin- und Rücktransports. Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch der Messestand und die Standeinrichtung in den Versi- cherungsschutz einzubeziehen.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbe- schaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten) fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.
Versichert gelten alle Gefahren, denen die Ausstellungsgüter wäh- rend der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungs- schutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Typische Einschränkungen des Versiche- rungsschutzes bestehen z. B. bei Schäden, die beim Transport oder bei Montagearbeiten geschehen. Eine Erweiterung des Schutzes ist je nach Anbieter und Tarif möglich.
Stand: 03/2019
Nicht versichert sind Schäden durch:
Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und dient nur der beispielhaften Veranschaulichung. Je nach Anbieter und Versicherer können hier aufgeführte Schadenursachen auch mitversichert sein.
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Der Versicherungswert (die Versicherungssumme) ist der gemeine Handelswert, den die Ausstellunggüter zum Beginn des Versicherungsschutzes am Ort der Absendung haben. Darunter versteht man den Durchschnittspreis der Ausstellungsgüter, den sie bei einem Ver- kauf am jeweiligen Absatzmarkt erzielen würden (abzüglich ersparter Kosten).
Findet eine Messe im Ausland statt, raten wir, Ihre dort eingesetzten Mitarbeiter für die Dauer der Messe über eine gesonderte Auslands- krankenversicherung abzusichern. Grundsätzlich greift der Versiche- rungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung meist auch im Ausland – allerdings nur bis zu den Abrechnungssätzen, die auch in Deutschland für eine Behandlung angefallen wären. Eine Behandlung im Ausland kann deutlich teurer sein. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber obliegt es Ihnen, für die Behandlungskosten aufzukom- men. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor diesem finan- ziellen Risiko.
Eine Messe stellt immer eine große Belastung für die eingebundenen Mitarbeiter dar. Lange Anfahrten, ungewohnte körperliche Arbeit, der lange Messeeinsatz,... All das steigert die Unfallgefahr. Sind kleinere Blessuren noch zu verschmerzen, stellen die möglichen Folgen eines Sekundenschlafs auf der Autobahn ganz andere Probleme dar. Um Ihr Team zumindest vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen, der bleibenden Schaden verursacht, ist eine Gruppenunfallversicherung das perfekte Instrument. Hier wird im Falle eines Falles eine vom Grad der davongetragenen Invalidität abhängige Kapitallei- stung fällig. Mit dieser kann Ihr Mitarbeiter sein gewohntes Lebensumfeld der neuen Situation anpassen (z. B. Rollstuhlrampen, behinderten- gerechter Umbau eines PKWs, etc.).