Auch im Vereinsleben kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder bei Verstößen ge- gen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinanderset- zung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen.
Eine Rechtsschutzversicherung für Vereine können alle eingetragenen Vereine (e. V.) abschließen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahr- nehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Je nach Anbieter und Tarif kann der Versicherungsumfang von dieser Aufzählung abweichen. Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Leistungsarten erst ab einer gerichtlichen Verhandlung als versichert gelten.
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahr- nehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zu- nächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich inner- halb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller Vereinsver- sicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Sie kommt für Schäden auf, die durch Beauftragte des Vereins (z. B. Mitglieder) einem Dritten gegenüber verursacht werden und bei der Ausübung von Vereinsaufgaben entstehen. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, wer- den dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, die aktiv (also durch „Ihr Tun“) verursacht wurden, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Scha- den mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauscha- le Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand des Vereins auf dem Spiel stehen.
Bei der D & O handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung zur Ver- einshaftpflichthaftpflicht, mit der sich der Verein gegen Vermögens- schäden absichern kann, die diesem durch die Entscheidungen sei- ner Vorstände zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer der Verein - versicherte Personen die Vorstandschaft. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an den Verein. Vereinsvorstände können persönlich für ihre Fehler haftbar gemacht werden. Die D & O stellt daher eine sehr gute Lösung für Verein und Vorstand dar, die beiden Seiten hilft.
Vereinsheime werden immer häufiger zum Ziel für Einbrecher. Die oft abseitige Lage minimiert die Gefahr, bei der Straftat entdeckt zu wer- den. Eine Inhaltsversicherung kommt sowohl für den entstandenen Diebstahlschaden, als auch z. B. für die Kosten des Vandalismus im Zuge des Einbruchs auf. Die Gefahr des Einbruchdiebstahls lässt sich noch mit weiteren Schadenarten (z. B. Feuer, Leitungswas- ser,...) kombinieren.