Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Hagelschäden, Rangierrempler mit Kundenfahr- zeugen,... - all dies lässt sich nur über eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abdecken. Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen kön- nen, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versiche- rungsschutzes wärmstens ans Herz.
Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam, der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.)
Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen eine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen (z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge). Das ständige rote Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im Fahrtenbuch vermerkt werden (behördliche Vorschrift!).
Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl zwischen
Die Versicherer erwarten in der Regel, dass die Deckung der einzelnen Bausteine einheitlich vereinbart wird.
Die möglichen Bausteine sind:
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERT?
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genann- ten Punkte können jedoch, je nach Anbieter, ggf. auch eingeschlos- sen sein bzw. mitversichert werden.
Der Versicherungschutz gilt grundsätzlich bedingungsgemäß in ganz Europa.
Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten De- ckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges (in der Regel sind dabei jedoch Höchstentschädigungsgrenzen je Fahrzeug zu beachten!). Da- rüber hinaus erstreckt sich die Leistung auch auf aus dem Schaden entstehenden Nebenkosten wie z. b. Mietwagenkosten, Nutzungsauf- all, etc.).
Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk
(Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)
Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versi- cherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schä- den sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Da z. B. eine KFZ-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt. Für den Einschluss muss die Zusatzhaftpflicht abge- schlossen werden. Diese bietet die nötige Erweiterung, wenn auch mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme (oft 100.000 Euro pro Schadensfall).
Eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls sehr emp- fehlenswert. Ein großer Teil der Streitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, drehen sich um des Deutschen liebstes Kind, das Auto. In kaum einem Bereich sind Kunden kritischer und streitfreudiger. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht nur die Kosten, die Ihnen durch Anwalt und Gericht entstehen. Sie bietet Ihnen auch Zu- griff auf einen Inkassoservice, der Ihnen die Mühe abnimmt, offenen Rechnungen hinterher laufen zu müssen. Auch rechtliche Beratung per Telefon oder Internet wird inzwischen von vielen Versicherern angeboten – teilweise mit Prüfservice für Verträge aller Art. Eine Rechtsschutzversicherung ist die perfekte erste Anlaufstation, wenn es juristisch werden könnte. Bitte beachten Sie, dass es hier je nach Tarif gewisse Ausschlüsse geben kann (z. B. vertragsrechtliche Strei- tigkeiten).
Ist Ihr Betrieb auch als gewerbliches Abschleppunternehmen oder als Unternehmen mit sogenannten Straßendienstverträgen tätig und wer- den dabei gegen Entgelt für Dritte innerhalb Deutschlands Bergungs- und Abschleppaufträge von Kraftfahrzeugen durchgeführt, so haftet Ihr Kfz-Betrieb aus diesen Aufträgen. Schäden, die beim Verladen oder beim Transport am zu transportierenden Fahrzeug entstehen, können über eine sog. Hakenlastversicherung abgesichert werden.