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Straf Rechtsschutz

Gewerblicher Straf-Rechtsschutz

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staats- anwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahr- nehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ord- nungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Ver- brechens nicht gedeckt.

WER IST VERSICHERT?

  • Versicherungsnehmer

  • Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird. 

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERT?

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorar- vereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsge- setzes hinaus) 

  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter 

  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugen- 
anwälte) 

  • eine Strafkaution als zinsloses Darlehen 
Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere Zusatzleistungen mitversichert sein. 
Wichtig: Der Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten - also keine, die nur vorsätzlich begangen werden können (egal ob man schuldig oder unschuldig ist). Ausschließlich mit diesem weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also dieses Risiko absichern. 
WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERT? 
In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB
- z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben. 
WAS IST SONST NOCH ZU BEACHTEN? 
Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer getragenen Vorauslagen für Ihre bestmögliche Verteidigung zurück erstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und Tarif auch anders geregelt sein. 


WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

  • Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
    Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerb- lichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersat- zansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflicht- versicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssi- cherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schaden- ersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
  • Directors & Officers-Versicherung (D & O)
    Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaft- pflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch Fehlentscheidungen ihrer Füh- rungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Fir- ma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.
  • Eigenschadenversicherung
    Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können größere Schäden verursacht werden: Falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.
  • Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)

    Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags-RS gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschaden-RS gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrecht- liche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.

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