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Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige und Firmen

Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwaltnotwendigwird.EindarausresultierenderRechtsstreitkannteuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen. Die Angst vor den Kosten hat schon viele davon abgehalten, für ihr gutes Recht zu kämpfen.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Selbstständigen, Freiberufler und Firmen, die Eigentümer oder Halter eines Motorfahrzeuges sind.

WAS IST VERSICHERT?

Alle im Vertrag benannten Fahrzeuge sowie die erforderlichen Leis- tungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versi- cherungsnehmers bzw. des Versicherten.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrag- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR?

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist u.a. folgendes nicht versichert:

  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Per- sonen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes

Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilwei- se Deckungslösungen kennen.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahr- nehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat.

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversi- cherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Ver-sicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungs- schutz.

WAS IST SONST NOCH ZU BEACHTEN?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zu- nächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.


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