Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin.
Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arzt tatsächlich benachteiligt werden, hat jetzt das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen nachgewiesen. Befragt wurden Mitglieder gesetzlicher und privater Krankenversicherungen. Jeder vierte Kassenpatient gab an, auch mit akuten Beschwerden zwei Wochen oder länger auf einen Termin beim Facharzt warten zu müssen. Dem gegenüber warteten nur 7,8 Prozent der privat Krankenversicherten zwei Wochen auf einen Termin. Gut ein Drittel (33,5 Prozent) der Kassenpatienten empfanden die Wartezeiten der Arztpraxen als zu lang. Bei den Privatkunden waren nur 14,7 Prozent mit der Wartezeit unzufrieden. Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“ als Expertenkommission der Bundesregierung kritisiert die offensichtliche Benachteiligung von Kassenpatienten, ist sich jedoch der Gründe bewusst: Zwar müsse ein Arzt alle Patienten gleich behandeln. Wenn er je nach Versichertenstatus für die gleiche Leistung beim Kassenversicherten nur die Hälfte bekomme, gehe die ärztliche Ethik oftmals in die Knie, so ein Sprecher des Sachverständigenrates.
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