Als Motorradfahrer brauchen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung. Ergänzend können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden an Ihrem eigenen Bike bezahlt. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Zusammenprall mit Wildtieren. Die Vollkasko zahlt Schäden am eigenen Motorrad auch, wenn Sie selbst Unfallverursacher sind.
Auch in der Motorradversicherung gibt es Prämiennachlässe für bestimmte Fahrergruppen, zum Beispiel für Frauen, Beamte, Garagenparker und Wenigfahrer. Wie beim Auto gibt es in der Motorradversicherung auch Schadenfreiheitsrabatte für jahrelanges Fahren ohne Versicherungsschäden – auf bis zu 25 Prozent des Regelbeitrags können Sie den Beitrag zu Ihrer Motorradhaftpflicht drücken, wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen.
Wer als Biker noch keinen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, zahlt in der Motorradversicherung deutlich höhere Beiträge. Besonders für junge Leute lohnt es sich deshalb, die Angebote zu vergleichen und zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln. Stichtag für die Kündigung des alten Vertrags ist der 30. November.
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