Wegen Infektionsgefahr unverzichtbar. Ob Biergarten, Restaurant, Kantine oder Bäckerei: Wer Lebensmittel verarbeitet, ist gesetzlich zu hoher Sorgfalt und Sauberkeit verpflichtet. Doch selbst für den gründlichsten Betrieb stellen Keime und Verunreinigungen eine Gefahr dar.
Die Schließung Ihres Unternehmens kann nicht nur hohe finanzielle Einbußen bedeuten, sondern auch das Image Ihres Betriebes nachhaltig schädigen. Dabei genügt den Behörden im Zweifelsfall bereits ein plausibler Verdacht, um Ihr Unternehmen zu schließen und die eingelagerten Waren zu vernichten.
Kommt es zur Betriebsschließung sorgen auch die Lohnfortzahlungen für finanzielle Engpässe. Weitere laufende Kostenfaktoren, wie Pacht, Miete oder Steuern, können nicht zuletzt die Existenz Ihres Betriebes bedrohen.
Gegen dieses Risiko und die finanziellen Folgen schützt die Betriebsschließungsversicherung der Haftpflichtkasse. Unsere Betriebsschließungsversicherung deckt folgende Leistungen ab: > Schäden durch Krankheiten und Krankheitserreger gemäß §§ 6/7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und nach dem ehe maligen Bundesseuchenschutzgesetz