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Messe- und Ausstellungsversicherung

Messe- und Ausstellungsversicherung

Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potenti- eller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand kön- nen je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich da- her. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.

WAS IST VERSICHERT?

Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter wäh- rend der Messe und während des Hin- und Rücktransports. Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch der Messestand und die Standeinrichtung in den Versi- cherungsschutz einzubeziehen.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbe- schaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten) fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Versichert gelten alle Gefahren, denen die Ausstellungsgüter wäh- rend der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungs- schutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Typische Einschränkungen des Versiche- rungsschutzes bestehen z. B. bei Schäden, die beim Transport oder bei Montagearbeiten geschehen. Eine Erweiterung des Schutzes ist je nach Anbieter und Tarif möglich.
Stand: 03/2019

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse

  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen

  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen

  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • 
Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder des Versicherten

  • Kernenergie, sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung 
  • inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit des Ausstellungsguts, Politurrisse, Leimlösugen, Rost oder
Oxydation, Röhren- und Fadenbruch, Schwund, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse
  • Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten
  • Vorsatz 

Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und dient nur der beispielhaften Veranschaulichung. Je nach Anbieter und Versicherer können hier aufgeführte Schadenursachen auch mitversichert sein.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.

WAS GILT ALS VERSICHERUNGSWERT?

Der Versicherungswert (die Versicherungssumme) ist der gemeine Handelswert, den die Ausstellunggüter zum Beginn des Versicherungsschutzes am Ort der Absendung haben. Darunter versteht man den Durchschnittspreis der Ausstellungsgüter, den sie bei einem Ver- kauf am jeweiligen Absatzmarkt erzielen würden (abzüglich ersparter Kosten).

SINNVOLLE ERGÄNZUNGEN

 

Auslandskrankenversicherung für Ihre Mitarbeiter


Findet eine Messe im Ausland statt, raten wir, Ihre dort eingesetzten Mitarbeiter für die Dauer der Messe über eine gesonderte Auslands- krankenversicherung abzusichern. Grundsätzlich greift der Versiche- rungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung meist auch im Ausland – allerdings nur bis zu den Abrechnungssätzen, die auch in Deutschland für eine Behandlung angefallen wären. Eine Behandlung im Ausland kann deutlich teurer sein. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber obliegt es Ihnen, für die Behandlungskosten aufzukom- men. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor diesem finan- ziellen Risiko.


Gruppenunfallversicherung für Ihre Mitarbeiter


Eine Messe stellt immer eine große Belastung für die eingebundenen Mitarbeiter dar. Lange Anfahrten, ungewohnte körperliche Arbeit, der lange Messeeinsatz,... All das steigert die Unfallgefahr. Sind kleinere Blessuren noch zu verschmerzen, stellen die möglichen Folgen eines Sekundenschlafs auf der Autobahn ganz andere Probleme dar. Um Ihr Team zumindest vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen, der bleibenden Schaden verursacht, ist eine Gruppenunfallversicherung das perfekte Instrument. Hier wird im Falle eines Falles eine vom Grad der davongetragenen Invalidität abhängige Kapitallei- stung fällig. Mit dieser kann Ihr Mitarbeiter sein gewohntes Lebensumfeld der neuen Situation anpassen (z. B. Rollstuhlrampen, behinderten- gerechter Umbau eines PKWs, etc.).


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