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Imeska GmbH

Ihr Experte in allen Versicherungsfragen für Firmenkunden, Gewerbetreibende, für das Handwerk sowie anspruchsvolle Privatkunden.

Geschäftsinhalt

Geschäftsinhaltsversicherung

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

 

WAS IST VERSICHERT?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

  • Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.) Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
  • Vorsatz
  • Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
  • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung)
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung)
  • Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung)

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Wissenswertes

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen:

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

  •  Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.

GUT ZU WISSEN: BETRIEBSUNTERBRECHUNG

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Geschäftsbetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen. Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschades entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden. Es gibt drei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung
  • Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden
  • Große Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe