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Fahrrad

Fahrradversicherungen

Bock auf Bike? Dann schützen Sie Ihr FahrradFahrräder sind im Trend – auch bei Dieben. Im Jahr 2016 haben rund 332.000 Fahrräder unfreiwillig einen neuen Besitzer gefunden. Das kann im Einzelfall richtig ins Geld gehen, denn Fahrräder haben sich längst zu Luxusgegenständen mit hohem Prestigefaktor entwickelt. Für ein qualitativ gutes bis sehr gutes Bike (ohne Zusatzmotor) werden zwischen 700 und 1500 Euro aufgerufen. Besondere Marken oder eine besonders leichte Sportausstattung können leicht ein Vielfaches kosten. Es muss ja nicht gleich ein Lamborghini-Bike sein. Dafür werden in einer limitierten Auflage mindestens 20.000 US-Dollar verlangt, umgerechnet rund 17.000 Euro.

Im Frühjahr haben Fahrraddiebstähle Konjunktur.

 

 44 Prozent aller Diebstähle passieren zwischen Mai und August. Das Risiko ist in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin besonders hoch. Am niedrigsten liegt die Quote übrigens im Saarland, gefolgt von Rheinland-Pfalz.

Wird das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen,

übernimmt die Hausratversicherung den Schaden, manchmal aber nur bis zu einer Grenze von 500 oder 1.000 Euro. Hier lohnt ein Blick in die Bedingungen. Ebenfalls in den Bedingungen ist geregelt, ob Versicherungsschutz auch außerhalb geschlossener Räume besteht, zum Beispiel auf der Straße. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratverträgen enthalten gut 40 Prozent die Fahrradklausel. Voraussetzung für den Schutz ist allerdings, dass das Fahrrad mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert war. Ein einfaches Rahmenschloss reicht nicht. Manche älteren Verträge bieten zudem nur Schutz für die Zeit von 6 bis 22 Uhr.

Für teure Räder kann sich im Einzelfall eine spezielle Fahrradversicherung lohnen.

Hier sind zum Beispiel auch Reparaturkosten oder Leistungen bei einem Unfall enthalten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC empfiehlt, gerade wertvollere Fahrräder zu kodieren. Das erschwere den Wiederverkauf und könne Diebe abschrecken. Weitere Tipps rund ums Fahrrad gibt es im Internet beim adfc.

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Hausratversicherung mitversichert,

sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt.

Die Hausratversicherung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung.

Grundsätzlich oder gegen geringe Mehrprämie entschädigen viele Versicherer auch dann, wenn das Fahrrad zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr außerhalb des eigenen Grundstücks trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird – und noch zu späterer Uhrzeit, wenn das Rad noch benutzt wird, um etwa nach dem Kinobesuch nach Hause zu radeln.

Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein oder zwei Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Hausratversicherung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.

 



 


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